Villigen

Villigen AG: Ab November droht Verzugszins auf offene Steuern

Gemeinde Villigen
Gemeinde Villigen

Brugg,

In Villigen AG verschickt die Gemeinde im September die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2026. Ab 1. November fallen 4,5 Prozent Verzugszins an.

Villigen AG
Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wir danken Ihnen bestens dafür. Ansonsten erhalten Sie im September die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026.

Daraus können Sie entnehmen, welche Zahlungen Sie bisher geleistet haben, beziehungsweise was Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis spätestens 31. Oktober 2026 zu begleichen. Für die Bezahlung verwenden Sie bitte ausschliesslich die Einzahlungsscheine der provisorischen Steuern 2026.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4,5% berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt und ziehen zusätzliche Mahngebühren mit sich (die Mahngebühren für Steuer- und Verzugszinsausstand betragen CHF 35.00).

Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr entsprechen, zögern Sie nicht, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung, usw.) bei der Abteilung Steuern eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung zu verlangen.

Der DÜDA-Verein führt am Samstag, 7. November 2026 die Altpapier- und Kartonsammlung durch. Altpapier und Karton sind ab 08.00 Uhr gebündelt entlang der Durchgangsstrassen, d. h. bei den gleichen Standorten wie für die Kehrichtabfuhr, zu deponieren. Säcke, gefüllte Kartonschachteln, gefüllte Papiersäcke oder Einkaufstaschen sind nicht zugelassen.

Ebenso können Verpackungsmaterialien wie Plastik, Milchbeutel, Cellophan etc. nicht der Altpapiersammlung mitgegeben werden. Karton muss separat gefaltet und gebündelt bereitgestellt werden. Es werden zwei Container beim Schulhaus Erbslet und an der Kumetstrasse durch die Firma Daetwiler, Brugg, aufgestellt.

Wenn das Sammelgut nicht abgeholt wird, steht unter eine Notfallnummer zur Verfügung.

Die SVA Aargau bedient auch dieses Jahr wieder potenziell anspruchsberechtigte Personen automatisch mit einem Anmeldecode. Der Hauptversand der Codes erfolgte im September 2026. Ein potenzieller Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2024 ermittelt (PV Anspruchsjahr minus drei Jahre).

Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzugs in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes.

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