Trockene Einzelbäume – Haftungs- und Bewirtschaftungspflicht
Bedingt durch die überaus trockenen Vorjahre sind aktuell kantonsweit Trockenheitsschäden festzustellen.

Bedingt durch die überaus trockenen Vorjahre (insbesondere 2018) sind aktuell kantonsweit Trockenheitsschäden festzustellen. Die Schäden sind je nach Standort und Baumart von unterschiedlicher Intensität.
Ein/e Grundeigentümer/in wird haftbar, wenn im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des eigenen Grundstückes Gefahren oder Schädigungen bei Nachbargrundstücken entstehen. Die Gemeinde Füllinsdorf möchte die Bevölkerung dazu aufrufen, die Augen offen zu halten und die eigene Parzelle auf dürre Äste oder Bäume zu durchmustern.
Falls Sie Anzeichen auf geschwächte Bäume feststellen, empfehlt die Gemeinde, eine Fachperson beizuziehen und falls nötig, die Fällung zu veranlassen.