Steuerfuss in Lupfig steigt auf 110 Prozent
Der Regierungsrat hat das Budget 2022 der Einwohnergemeinde Lupfig mit Beschluss vom 9. März 2022 verabschiedet und den Steuerfuss auf 110 Prozent festgesetzt.

Wie die Gemeinde Lupfig informiert, haben die Stimmberechtigen von Lupfig das Budget 2022 sowohl an der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. November 2021 als auch an der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Dezember 2021 abgelehnt. Deshalb hat der Gemeinderat Lupfig gestützt auf § 88f Gemeindegesetz den Regierungsrat um Genehmigung des Budgets 2022 mit Festsetzung des Steuerfusses auf 110 Prozent gebeten.
Der Regierungsrat hat das Budget 2022 der Einwohnergemeinde Lupfig mit Beschluss vom 9. März 2022 verabschiedet und den Steuerfuss auf 110 Prozent festgesetzt. Dabei wurde festgehalten, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Budgetierung selbst mit diesem um 14 Prozent erhöhten Steuerfuss nicht vollumfänglich eingehalten sind. Um das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht zu erreichen, müssten die kumulierten Ergebnisse in den Jahren 2022 bis 2025 um rund 3,5 Millionen Franken verbessert werden, wozu eine weitere Steuerfusserhöhung um voraussichtlich nochmals 10 Prozentpunkte auf minimal 120 Prozent erforderlich wäre.
Im Rahmen einer längerfristigen finanzpolitischen Strategie können vorübergehend auch Budgets verabschiedet werden, die im Einzelfall die Vorgaben betreffend Ausgabendeckung und/oder mittelfristigem Haushaltsgleichgewicht nicht einhalten. Der Gemeinderat Lupfig bewegt sich mit seinem Budgetentwurf innerhalb von diesem Ermessens- und Gestaltungsspielraum, weshalb der Regierungsrat auf die Festsetzung eines noch höheren Steuerfusses verzichtet hat.
Der Gemeinderat Lupfig kann gegen den Entscheid des Regierungsrates innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde führen. Nach Ablauf dieser Frist, unter Berücksichtigung von Rechtsstillstandsfristen voraussichtlich am 25. April 2022, wird das Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 110 Prozent rechtskräftig.