Wie die Gemeinde Remetschwil mitteilt, zeigt der Steuerabschluss für das Jahr 2023 einen Anstieg beim effektiven Steuerertrag von rund 5,59 Prozent über Budget.
Remetschwil
Gemeindehaus Remetschwil. - https://www.remetschwil.ch/
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Im Budget 2023 waren in allen Steuerkategorien Nettoeinnahmen von insgesamt 7'476'700 Franken vorgesehen.

Die Rechnung 2023 weist mit 7'894'545,05 Franken einen Anstieg beim Gesamtsteuerertrag aus.

Damit liegt der effektive Steuerertrag 2023 um 417'845,05 Franken oder um rund 5,59 Prozent über dem Budgetbetrag.

Höhere Steuererträge

Höhere Erträge waren insbesondere bei den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sowie den Aktiensteuern zu verzeichnen.

Die Sollstellungen für das Rechnungsjahr liegen um 144'736,30 Franken über den Erwartungen.

Die Aktiensteuern verzeichnen 235'995,05 Franken Mehrertrag gegenüber dem Budget.

Absicherungen gegen das Grundpfandrecht

Per 1. Januar 2020 wurde im Kanton Aargau das gesetzliche Grundpfandrecht eingeführt.

Der Käufer einer Liegenschaft kann sich mit der Einzahlung eines pauschalen Betrags von drei Prozent des Kaufpreises an die Steuerbehörde gegen eine spätere Inpflichtnahme aus dem Grundpfandrecht absichern.

Die Zahlungseingänge dienen als Absicherungen gegen das Grundpfandrecht (keine Steuern) und sind somit nicht im Steuerertrag zu verbuchen.

Mit dem Jahresabschluss 2023 wurden somit die Absicherungen gegen das Grundpfandrecht in Höhe von 460'627,50 Franken (natürliche Personen) abgegrenzt.

Einnahme von Verzugszinsen

Auf zu spät bezahlten Steuern wurden 6659,45 Franken (Vorjahr 10'101,70 Franken) an Verzugszinsen eingenommen.

An Vergütungszinsen wurden 7787,35 Franken gewährt (Vorjahr 4587,60 Franken). Der Vergütungszinssatz beträgt 0,3 Prozent im Jahr 2023.

Für Mahnungen, Betreibungen im Bezugsverfahren und Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden im Rechnungsjahr 11'909,60 Franken (Vorjahr 14'253,75 Franken) Gebühren, Anteil Gemeinde, eingenommen.

Der Steuerausstand (das heisst fakturiert, aber noch nicht bezahlt) per 31. Dezember 2023 Anteil Gemeindesteuern beträgt 631'021,51 Franken oder 8,32 Prozent der Sollstellung (2022: 7,46 Prozent, 2021: 8,37 Prozent, 2020: 7,50 Prozent, 2019: 4,88 Prozent, 2018: 7,93 Prozent, 2017: 12,71 Prozent).

Bussen im Steuerwesen

Gemäss Paragraf 253 Absatz zwei des Steuergesetzes fällt die Hälfte der vom Kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen (infolge Nichtabgabe der Steuererklärung) den Gemeinden zu.

Für das Rechnungsjahr 2023 belaufen sich die vereinnahmten Bussen auf 34'109,85 Franken, wovon die Gemeinde 17'054,90 Franken erhält.

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