Mülligen erinnert die Hundehalter an die Leinenpflicht und daran, eventuelle Änderungen bis zum 17. Mai 2022 zu melden.
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Ein Kind mit einem Hund. (Symbolbild) - Pixabay
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Ende Mai 2022 wird die Finanzverwaltung Mülligen die Hundesteuerrechnungen für das Jahr 2022 verschicken. Die Gemeinde Mülligen bittet die Hundebesitzer darum, eventuelle Änderungen (Tod eines Hundes, Halterwechsel et cetera) frühzeitig oder spätestens bis zum 17. Mai 2022 zu melden, damit falsche Rechnungen vermieden werden können.

Hunde müssen während der Setzzeit des Wilds vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Die Hundehalter werden aufgefordert, auch auf besondere Regelungen in Bezug auf die Naturschutzgesetzgebung zu achten.

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