

Region Brugg
Mieterwechsel in Birr müssen vom Vermieter gemeldet werden
Wie die Gemeinde Birr mitteilt, sind Vermieter verpflichtet, Ein- und Auszüge ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen zu melden.

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Die Gemeinde Birr erinnert daran, dass Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, jegliche Ein- und Auszüge, auch Untermietverhältnisse et cetera, welche mehr als 3 Monate andauern, der Gemeinde zu melden.
Auch online möglich
Dies kann man via E-Mail an die Einwohnerdienste von Birr, per Post oder online über die Gemeindewebseite über den «Online-Schalter / Mieterwechsel», erledigen. Die Frist beträgt 14 Tage. Es wird gebeten, auch Stockwerk und Anzahl der Zimmer mitzuteilen.
Somit hilft man die Register aktuell zu halten und Personen ausfindig zu machen, die vergessen, sich bei der Gemeinde zu melden.
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