Alle Grundeigentümer werden gebeten, die Bäume und Sträucher auf das gesetzliche Minimum zurückzuschneiden.
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach
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Alle Grundeigentümer werden gebeten, die Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen innerhalb und ausserhalb des bebauten Gebietes auf das gesetzliche Minimum zurückzuschneiden. So helfen Sie mit, die nötigen Sichtzonen für die Verkehrsteilnehmer einzuhalten und das Unfallrisiko zu vermindern. Für die Abstandsvorschriften gelten die einschlägigen Bauvorschriften (§ 110 BauG und 45 BauV).

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