Wie die Gemeinde Mandach berichtet, sind Restbeträge Gemeindesteuern bis 31. Oktober 2021 zu begleichen.
Finanzen
Finanzen (Symbolbild). - Keystone
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Im September werden die Verfallanzeigen für noch nicht bezahlte provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2021 versendet. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Erinnerung, nicht um eine Mahnung. Geleistete Akontozahlungen sind auf der Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich: Ab dem 1. November 2021 wird auf dem Restausstand ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet.

Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

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