Wie die Gemeinde Lupfig schreibt, werden die Grundstückbesitzer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher am Strassenrand zeitnah zurückzuschneiden.
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach
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Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von 3 Meter gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Ein erforderliches Zurückschneiden soll bitte zeitnah vorgenommen werden.

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