Lupfig: Gesuch um Bewilligung für den 5-Schlösserlauf
Wie die Gemeinde Lupfig mitteilt, liegt das Bewilligungsgesuch vom 12. Juli bis 10. August in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.

Am 24. September 2022 und die darauffolgenden 4 Jahre jeweils am letzten Samstag im September soll der 5-Schlösserlauf durchgeführt werden. Es ist ein gestaffelter Start von ca. 200 bis 300 Personen geplant.
Die Veranstaltung findet auf bestehenden Wegen statt. Das Start- und Zielgelände liegt bei der Schulanlage Holderbank. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich.
Das Gesuch liegt vom 12. Juli 2021 bis 10. August 2021 in den Gemeindekanzleien Birr, Brunegg, Holderbank, Lupfig und Möriken-Wildegg öffentlich auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen.
Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat oder beim Kreisforstamt 2 Baden-Zurzach, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.