Villigen

In Wäldern um Villigen herrscht Leinenpflicht für Hunde

Gemeinde Villigen
Gemeinde Villigen

Brugg,

Wie die Gemeinde Villigen mitteilt, sind Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand zwingend an der Leine zu führen.

Villigen. (Symbolbild) - villigen.ch

In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen.

Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Absatz 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.

Leinenpflicht dient zum Schutz

Hunde sollten ebenfalls an der Leine geführt werden, wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen.

Wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen, ist es für alle angenehmer, wenn der Hund an der Leine geführt wird.

Dasselbe gilt auch, wenn sich die Tiere selber gefährden (zum Beispiel Strassenverkehr, Stadt, Quartier) oder im Wald und auf Waldhöhe, besonders während der Setzzeit der Rehe.

Wenn andere Hunde angeleint entgegenkommen und im Dorfzentrum, im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Spiel- und Grünflächen, soll der Hunde immer an der Leine geführt werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Fahrplanwechsel
40 Interaktionen
Zürich
abfall
71 Interaktionen
Kein Geld da

MEHR VILLIGEN

Strasse Belag Sanierung
Villigen
Villigen AG
4 Interaktionen
Villigen AG
kinder velo
Villigen
Villigen

MEHR AUS BADEN

1 Interaktionen
Baden und Umgebung
Volleyball
HSG Baden-Endingen
Handball
Wettingen AG
6 Interaktionen
Wettingen AG