Wie die Gemeinde Villnachern informiert, gilt vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe.
Blick auf die Gemeinde Villnachern (rechts unten im Bild) mit Kraftwerk und Industriegebiet Brugg.
Blick auf die Gemeinde Villnachern (rechts unten im Bild) mit Kraftwerk und Industriegebiet Brugg. - Nau.ch / Werner Rolli
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Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald und in den Wiesen.

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden.

Nicht nur die Hundebesitzer, sondern alle Besucher des Waldes sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen.

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