In Brugg wurde der Einwohnerratsbeschluss aufgehoben

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Brugg,

Wie die Gemeinde Brugg informiert, hat der Regierungsrat die Aargauer Heimatschutz Beschwerde im Wesentlichen abgewiesen.

Stadt Brugg im Kanton Aargau. - Keystone

Der Aargauer Heimatschutz reichte im Februar 2020 gegen die revidierte Bau- und Nutzungsordnung Brugg eine Beschwerde vor dem Regierungsrat ein, die insbesondere die Altstadt- und Zentrumszone betrifft.

Der Regierungsrat hat diese Beschwerde mit Beschluss vom 15. September 2021 im Wesentlichen abgewiesen.

In Bezug auf den Verzicht auf die Unterschutzstellung von vier Objekten des kantonalen Bauinventars hat der Regierungsrat den Einwohnerratsbeschluss vom 22. November 2019 indessen aufgehoben und zur erneuten Prüfung an die Stadt zurückgewiesen.

Eine Beschwerde zum Gestaltungsplan fiel für den Aargauer Heimatschutzes aus

Des Weiteren hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt am 17. September 2021 über eine Beschwerde des Aargauischen Heimatschutzes betreffend den Gestaltungsplan «Alte Post» und die Teiländerung des bestehenden Gestaltungsplans «Annerstrasse» zu Gunsten des Aargauer Heimatschutzes entschieden.

Dabei wurden die Gestaltungspläne nicht genehmigt, die Beschlüsse des Stadtrats Brugg aufgehoben und die Planungen zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Stadt Brugg zurückgewiesen.

Im Zentrum steht die Prüfung, ob beim kommunalen Interesse an einer Verdichtung und attraktiven Verbindung zwischen Altstadt und Neumarkt die Schutzinteressen des Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz gehörig berücksichtigt werden.

Das weitere Vorgehen wollen die Beteiligten zusammen beschliessen

Die Stadt Brugg und der Aargauer Heimatschutz haben sich dahingehend geeinigt, dass gegen die vorgenannten Entscheide keine Rechtsmittel ergriffen werden. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die revidierte Bau- und Nutzungsordnung Brugg in Bezug auf die Altstadt- und Zentrumszone in Rechtskraft erwächst.

In Bezug auf einen neuen Gestaltungsplan im Perimeter Alte Post und Annerstrasse wird die Stadt Brugg zusammen mit den weiteren Grundeigentümerschaften sowie unter Einbezug des Aargauer Heimatschutzes über das weitere Vorgehen und die Ausgestaltung einer neuen Planung zu befinden haben.

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