Hausen AG plant ein Fahrverbot für Lkw auf der Hauptstrasse
Das Fahrverbot für Lastwagen und Gesellschaftswagen (ausgenommen Zubringerdienst) gilt auf der Hauptstrasse. Die beiden folgenden Grossprojekte werden die Verkehrssituation in und um Hausen AG wesentlich beeinflussen:
Die Südwestumfahrung Brugg steht unmittelbar vor der Fertigstellung. Damit rückt auch das in diesem Zusammenhang vorgesehene Verkehrsmanagement Region Brugg näher. Unter anderem ist auf der Hauptstrasse vor dem Baschnagel-Kreisel ein Lichtsignal vorgesehen, welche den Zufluss in Richtung Brugg und Windisch steuert.
Das Reichholdareal wird über die Hauptstrasse erschlossen. Gemäss aktuellem Terminprogramm soll im Jahr 2022 mit dem Bau der Erschliessung begonnen werden. Gemäss Verkehrskapazitätsnachweis ist im Zusammenhang mit der Arealüberbauung mit circa 3'000 Fahrten pro Tag zu rechnen (MIV und Schwerverkehr).
Verkehrssicherheit und zur Förderung der Lebensqualität
Die vorab beschriebenen Veränderungen führen aus folgenden Gründen zu einer Zunahme des Schwerverkehrs auf der Ortsdurchfahrt resp. Hauptstrasse in Hausen AG:
Bei Stau auf der Hauptstrasse vor der Dossieranlage Baschnagel-Kreisel wird der Schwerverkehr, welcher die Arbeitszonen im Norden von Hausen AG in Richtung Seebliknoten verlässt, die staufreie Variante durch das Dorf bevorzugen.
Für den Schwerverkehr, welcher das Reichholdareal in Richtung Brugg und Windisch verlässt, ist die Ortsdurchfahrt eine attraktive Alternative zur längeren Route via Seebliknoten.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Förderung der Lebensqualität (Lärmminimierung) soll die Hauptstrasse mittels eines Fahrverbotes für Lastwagen und Gesellschaftswagen von zusätzlichem Schwerverkehr entlastet werden. Der Zubringerdienst ist von diesem Fahrverbot auszunehmen.
Fahrverbot für den Schwerverkehr
Vom übergeordneten Strassenverkehrsnetz her kommend, soll das Fahrverbot für den Schwerverkehr auf der Hauptstrasse jeweils nach den Gebieten mit Arbeitszonen im Norden und Süden von Hausen AG beginnen.
So kann unmissverständlich signalisiert werden, dass der den Industriearealen zuzuordnende Werkverkehr die Ortsdurchfahrt nicht als Zubringer missbrauchen darf. Klarheit schafft diesbezüglich auch eine adäquate Vorsignalisation bei den beiden Knotenpunkten im Norden (Baschnagel-Kreisel) und im Süden (Seebliknoten).
Diese Vorsignalisationen auf dem Kantonsstrassennetz wurden in Absprache mit den Vertretern der Gemeinde Hausen AG vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, projektiert. Die Verkehrsanordnung erfolgt ausserdem in Absprache mit der Regionalpolizei Brugg.