Hausen AG : Budget 2021 – Steuerfusserhöhung
Das Budget 2021 rechnet mit einem leichten Aufwandüberschuss von CHF 112‘400.

Seit Einführung des neuen Rechnungsmodells (HRM 2) im Jahr 2013 resultierte mit dem Rechnungsabschluss 2019 der erste Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung; das Budget 2019 sah dies so vor – jedoch nicht in einem derart signifikanten Ausmass.
Steigende Betriebskosten infolge der Einwohnerzunahme von 3287 auf 3646, gesetzliche Anpassungen im übergeordneten Recht sowie die Erweiterung der Infrastruktur haben den Finanzhaushalt in den letzten sieben Jahren stark geprägt.
Dass sich mit einem solchen Wachstum nebst den Steuererträgen auch die laufenden Kosten erhöhen, wurde im Finanzplan jeweils angerechnet. Die progressive Entwicklung einiger gebundenen Kosten in den letzten vier Jahren sowie die angespannte Situation beim Fiskalertrag in den Jahren 2019 und 2020 lassen für eine finanzpolitische Korrektur (Steuerfusserhöhung um 7 % auf 106 %) keinen weiteren Aufschub zu. Eine Analyse und anschliessende Klassifizierung der Aufwandpositionen in gebundene und ungebundene Kosten konnte genutzt werden, um ein möglichst «schlankes» Budget 2021 zu erstellen; dieses weist nun folgenden Pflicht- bzw. Wahlbedarf aus (exkl. Spezialfinanzierungen):
- gebunden: CHF 12‘548‘900 (95 %)
- ungebunden: CHF 595‘100 (5 %)
Bei weiteren Einsparungen für ungebundene Kosten müssten langfristig Qualitätseinbussen im Service Public sowie in der Vielfalt kultureller Aktivitäten in Kauf genommen werden; zudem würde die Arbeitgeberattraktivität nachlassen (erhöhte Fluktuation). Das Budget 2021 rechnet mit einem leichten Aufwandüberschuss von CHF 112‘400.
Corona-Krise macht das Budgetieren der Steuereinnahmen schwierig
Im operativen Aufwand (CHF 13‘144‘000) sind Minderkosten von netto CHF 327‘700 gegenüber dem Budget 2020 (CHF 13‘471‘700) enthalten; dies vor allem infolge der stagnierenden bzw. leicht rückläufigen Kosten im Transferaufwand (Zahlungen an Bund, Kanton, Gemeinden und Zweckverbände). Der Fiskalertrag vermindert sich im Vergleich zum Vorjahr – trotz Steuerfusserhöhung – um CHF 54‘000. Die Analyse der Abschlusszahlen 2019 hat beim Fiskalertrag eine nachhaltige Korrektur der Berechnung für die zu-künftigen Einnahmen erwirkt, sowohl bei den Steuereinnahmen im Rechnungsjahr 2020 als auch bei den Einnahmen für die Vorjahre.
Zudem macht die Corona-Krise das Budgetieren der Steuereinnahmen in diesem Jahr ausserordentlich schwierig. Der weitere Verlauf der Pandemie und deren Einfluss auf die Wirtschaft sind noch ungewiss.
Bei einigen Steuerpflichtigen kann sie Einkommenseinbussen zur Folge haben, sei es wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, ausbleibenden Dividenden oder schlechtem Geschäftsgang. Sofern diese Steuerpflichtigen schon dieses Jahr eine Korrektur der provisorischen Rechnung verlangen, ist bereits das Rechnungsjahr 2020 davon betroffen.
Ziel ist es, ab dem Budget 2022 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Ob hierfür weitere Kürzungen in den ungebundenen Kosten vorgenommen werden müssen, wird sich zeigen. Auf einen zusätzlichen Verzicht von Dienstleistungen im Service Public möchte der Gemeinderat vorerst verzichten.
Nettoinvestitionen im Gesamtbetrag von CHF 880‘000
Die Gemeinde plant im 2021 Nettoinvestitionen im Gesamtbetrag von CHF 880‘000 (Budget 2020: CHF 1‘273‘000). Die Kosten für den neuen Strassenkredit (Hauptstrasse/Soorematt) fallen mit CHF 750‘000 am deutlichsten ins Gewicht. Ansonsten fallen in den nächsten Jahren die Investitionsprojekte nicht mehr so kostenintensiv aus, wie dies in den vergangenen sieben Jahren der Fall war.
Mit einer Selbstfinanzierung von CHF 820‘000 können die Nettoinvestitionen zu 93.18 % mit eigenen Mitteln finanziert werden; für den Rest muss Fremdkapital beschafft werden. Mit den zu erwartenden Fehlbeträgen der Budgets 2020 und 2021 wird die Verschuldung weiter ansteigen und per Ende 2021 rund CHF 4‘600 pro Einwohner betragen.
Der Gemeinderat hat sämtliche Ziele in seiner Finanzstrategie festgehalten: Um künftigen Generationen wieder genügend Investitionsspielraum zu schaffen, soll in den nächsten Jahren dem Abbau der Verschuldung eine zentrale Bedeutung zukommen; dies dank massiv weniger investiven Ausgaben und Mehrerträgen bei den Steuereinnahmen (Steuerfuss: 106 %). Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt mit diesen Voraussetzungen ab 2023 eine laufende Verbesserung der Finanzlage auf (Schuldenabbau). Ab dem Planjahr 2030 wird voraussichtlich der Richtwert für die Nettoverschuldung von CHF 2‘500 wieder unterschritten werden.