Wie die Gemeinde Villnachern mitteilt, werden Anwohner von Gemeinde- und Kantonsstrassen aufgefordert, ihr Bäume und Hecken zurückzuschneiden.
Das Gemeindehaus Villnachern an der Oberdorfstrasse.
Das Gemeindehaus Villnachern an der Oberdorfstrasse. - Nau.ch / Werner Rolli
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Immer wieder wird festgestellt, dass Bepflanzungen, Büsche und Sträucher zu nahe an unseren Strassen sind und die notwendige Sicht für alle Verkehrsteilnehmer massiv einschränken.

Es muss somit im Sinne aller sein, dass die notwendigen Sichtbereiche und Strassenräume freigehalten werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Abstandsregelungen sind in den Paragrafen 109, 110 und 111 des Baugesetz (BauG) und Paragraf 42 Bauverordnung (BauV) des Kantons Aargau festgelegt.

Die Pflanzen dürfen nicht in die Gemeindestrassen hineinragen

Darin wird geregelt, dass die lichte Höhe über Strassen 4,5 Meter betragen muss. Die lichte Höhe über Trottoirs beträgt 2,5 Meter.

Hecken und Sträucher haben gegenüber Kantonsstrassen einen Abstand von 100 Zentimetern einzuhalten und im Bereich von Ein- und Ausfahrten, muss bei den Sichtzonen der Bereich zwischen 80 Zentimetern und 300 Zentimetern freigehalten werden, wobei einzelne, nicht sichthemmende Bäume, Fahnenstangen oder Masten gestattet sind.

Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht in die Gemeindestrassen hineinragen.

Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassenbezeichnungen und Hydranten

Der Gemeinderat bittet alle Anwohner darauf zu achten, dass diese Abstände auch in der Vegetationszeit dauernd eingehalten werden.

Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassenbezeichnungen, Hausnummern und Hydranten nicht von Pflanzen eingewachsen sind und somit deren Funktionen nicht mehr erfüllt wird..

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