Mönthal

Für Grundeigentümer in Mönthal steht Pflanzenrückschnitt an

Gemeinde Mönthal
Gemeinde Mönthal

Brugg,

Wie die Gemeinde Mönthal meldet, sind Grundeigentümer aufgefordert, notwendige Pflanzenrückschnitte bis Mitte Oktober 2023 durchzuführen.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,5 Metern über Strassen und 2,5 Metern über Gehwegen zurückzuschneiden.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Bepflanzungen, Grünhecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,8 bis drei Metern gewährt bleiben.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

Rückschnitt soll bis Mitte Oktober 2023 erfolgen

Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückschnitt bis spätestens Mitte Oktober 2023 vorzunehmen.

Nach diesem Zeitpunkt ist das Bauamt berechtigt, bei Bedarf ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückzuschneiden.

Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann das Bauamt nicht haftbar gemacht werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Magdalena Martullo-Blocher
5 Interaktionen
Video
a
166 Interaktionen
Das ist Papst Leo

MEHR MöNTHAL

Mönthal
Gemeinde
Gemeinde

MEHR AUS BADEN

Sanierung Feldstrasse
Fislisbach
Freddy Nock
Wohlbehalten