Für Grundeigentümer in Mönthal steht Pflanzenrückschnitt an
Wie die Gemeinde Mönthal meldet, sind Grundeigentümer aufgefordert, notwendige Pflanzenrückschnitte bis Mitte Oktober 2023 durchzuführen.

Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,5 Metern über Strassen und 2,5 Metern über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Bepflanzungen, Grünhecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,8 bis drei Metern gewährt bleiben.
Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Rückschnitt soll bis Mitte Oktober 2023 erfolgen
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückschnitt bis spätestens Mitte Oktober 2023 vorzunehmen.
Nach diesem Zeitpunkt ist das Bauamt berechtigt, bei Bedarf ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückzuschneiden.
Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann das Bauamt nicht haftbar gemacht werden.