Wie die Gemeinde Brugg informiert, ist bis Ende Mai 2023 die Hundesteuer für alle Hunde die über drei Monate alt sind fällig.
Das Stadthaus in Brugg ist Sitz des Stadtrates und der Stadtverwaltung.
Das Stadthaus in Brugg ist Sitz des Stadtrates und der Stadtverwaltung. - Nau.ch / Werner Rolli
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Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss bei der Wohngemeinde die Hundetaxe bezahlt werden.

Sie wird jedes Jahr im Mai fällig und wird für den Zeitraum Mai bis April des folgenden Jahres erhoben.

Alle Hundehalter, die seit kurzem im Besitz eines neuen Hundes sind oder keinen Hund mehr halten werden gebeten, das Tier bis Ende April bei den Einwohnerdiensten an- respektive abzumelden.

An- und Abmeldungen können auch elektronisch erfolgen

Dies kann online mit dem An- und Abmeldeformular auf der Webseite der Gemeinde Brugg unter dem Stichwort Themen A – Z, Hundekontrolle, telefonisch oder am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen.

Verstorbene oder weggegebene Hunde müssen durch den Halter selbst bei der nationalen Datenbank für Hunde «Amicus» abgemeldet werden.

Dies kann mit dem persönlichen Zugangscode online auf der Webseite von Amicus vorgenommen oder via Help-Desk gemeldet werden.

Die Hundetaxe beträgt 120 Franken und wird den Haltern Ende April in Rechnung gestellt.

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