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Birr meldet die Fristerstreckung der Steuererklärung 2022

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Wie die Gemeinde Birr meldet, gilt die Fristerstreckung der Steuererklärung bis 31. März für unselbstständige und 30. Juni 2023 für selbstständige Erwerber.

Das Gemeindehaus in Birr.
Das Gemeindehaus in Birr. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung von unselbständig Erwerbenden, Rentnern, Studenten, Erwerbslose et cetera ist der 31. März 2023.

Selbständig Erwerbende, Landwirte und sekundär Steuerpflichtige haben die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2023 einzureichen.

Je früher die Steuererklärung eingereicht wird, desto eher kann die definitive Abrechnung mit der Steuerveranlagung erfolgen.

Fristverlängerung

Sollte die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich sein, wird gebeten, innerhalb der Abgabefrist ein Fristerstreckungsgesuch an die Abteilung Steuern oder online zu stellen.

Bitte beachten: Bis zum 30. Juni 2023 muss im ordentlichen Verfahren kein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden. Bis zu diesem Datum erfolgt keine Mahnung.

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