Ein allfälliger Restbetrag der Steuern 2021 ist in Birr bis 31. Oktober 2021 zu begleichen. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung und daher kostenfrei.
Individualbesteuerung
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entspreche die Individualbesteuerung den heutigen gesellschaftlichen Realitäten am besten. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie die Gemeinde Birr berichtet, wurden am 22. September 2021 die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 verschickt. Darauf ist ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurde.

Ein allfälliger Restbetrag ist bis 31. Oktober 2021 zu begleichen. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung und daher kostenfrei.

Die offenen Steuern für 2021 werden im November 2021 kostenpflichtig gemahnt, die Gebühr beträgt 35 Franken pro Mahnung. Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die provisorische Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Bei Schwierigkeiten rechtzeitig Kontakt aufnehmen

Auch dies ist seit 2019 kostenpflichtig mit 100 Franken je Betreibung. Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte daher vor Fälligkeit mit der Abteilung Finanzen Kontakt aufgenommen werden.

Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung können bei grösseren begründeten Abweichungen bei der Abteilung Steuern beantragt werden.

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