

Birr fordert Einwohner zum Zurückschneiden von Bäumen auf

Mit dem Wachstum der Hecken, Sträucher und Bäume kann eine Behinderung für die Verkehrsteilnehmer und Passanten entstehen. Die Anwohner beziehungsweise Grundeigentümer an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden deshalb ersucht, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Dieser Aufruf erfolgt gemäss den Paragrafen 109, 110 und 111 des kantonalen Baugesetzes.
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4,50 Metern und über Gehwegen 2,50 Metern zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen müssen die Sichtzonen eingehalten werden, was bedeutet ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und einer solchen von drei Metern muss im Sichtzonenbereich gewährleistet sein. Auch Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen freizuschneiden.
Folgen bei Nichtbeachtung der Aufforderung
Das Zurückschneiden muss bis am 31. Oktober 2022 vorgenommen werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und ergibt sich aus diesem rechtswidrigen Zustand eine konkrete Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer, muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.
Mit dem Kapprecht gemäss Artikel 687 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist die Gemeinde als Strasseneigentümer befugt, sichtbehindernde und damit verkehrsgefährdende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden.
Das Bauamt ist nach Fristablauf berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückzuschneiden, ohne Haftungsfolgen für allfällige Schäden an den Bäumen und Pflanzen.
Der Schutz der Vogelwelt muss beachtet werde
Das Brutgeschäft der Vögel darf gemäss Artikel 17 Absatz 1 des Jagdgesetzes während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) nicht gestört werden. Darum soll kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen.
Bei einem hohen Anteil an früchtetragenden Heckenarten, welche Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, soll der Schnitt erst im Februar/März durchgeführt werden soll. Ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere ist aber jederzeit möglich.