Wie die Gemeinde Auenstein meldet, ruft sie Vereine auf, ihre Gesuche zur Benützung der Turnhalle bis spätestens 30. Mai 2023 dem Schulsekretariat einzureichen.
Die Schulanlage und das Mehrzweckgebäude Bündte in Auenstein.
Die Schulanlage und das Mehrzweckgebäude Bündte in Auenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Turnhallenbenützung in Auenstein während den ordentlichen Unterrichtszeiten der Schule ist bewilligungspflichtig durch die Schulleitung.

Grundsätzlich gilt, dass bei Turnhallenbelegungen während des ordentlichen Schulbetriebes generell die Schule Vorrang in der Benützung hat.

Gerne versucht die Gemeinde auch auf die Bedürfnisse der Auensteiner Turner einzugehen, die die Turnhalle tagsüber nutzen möchten.

Die jeweiligen Vereine und Institutionen werden gebeten, ihre Benützungsgesuche bis spätestens 30. Mai 2023 dem Schulsekretariat einzureichen.

Die Bewilligungen gelten für ein Jahr

Die Benützungsbewilligungen werden nach Abschluss der Stundenplanarbeiten eröffnet und sind befristet für ein Jahr.

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