Wie die Gemeinde Remetschwil mitteilt, werden Bewohner gebeten, sich an die in Wohngebieten geltenden Ruhezeiten für das Rasenmähen mit Motormähern zu halten.
Remetschwil
Gemeindehaus Remetschwil. - https://www.remetschwil.ch/
Ad

Für die begonnene «Rasenmähersaison» ruft der Gemeinderat der Gemeinde Remetschil die geltenden Ruhezeiten in Erinnerung.

Gemäss Polizeireglement sind in Wohngebieten werktags von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an den Sonn- und Feiertagen das Rasenmähen mit Motormähern und Arbeiten mit lärmigen Maschinen im Freien verboten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MaschinenRemetschwil