Beim Feuermachen ist Vorsicht geboten

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Brugg,

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin erheblich.

Feuer
Das Feuerverbot gilt auch an Feuerstellen. (Symbolbild) - Keystone

Wie im vergangenen Sommer besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine erhebliche Waldbrandgefahr.

Insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.

Deshalb gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht.

Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.

Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen

Feuer jederzeit unter Kontrolle halten

• Funkenwurf sofort löschen

Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen

• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten

• Keine Raucherwaren wegwerfen

• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen

• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten

Den Gemeinden steht es weiterhin frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.

Wasserentnahme prüfen

Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme gemäss den Vorgaben ihrer Bewilligung noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft.

Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind weiterhin erlaubt.

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