Wie die Gemeinde Auenstein mitteilt, sind Änderungen zur Hundehaltung bis zum 22. April 2022 mitzuteilen und neue Hunde anzumelden.
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Hundehalter. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Gemeinde Auenstein bittet, allfällige Änderungen bezüglich der Hundehaltung bis am Freitag, 22. April 2022, den Einwohnerdiensten oder direkt bei der Amicus-Datenbank zu melden. Dies umfasst die Meldung von Namens- und Adressänderungen, einem allfälligen Halterwechsel sowie die Meldung vom Tod des Hundes. Auch neue Hunde müssen gemeldet werden.

Neuanmeldungen sind unter Beilage vom Heimtierausweis auf der Gemeindeverwaltung zu erledigen. Im Mai werden die Rechnungen für die Hundesteuern 2022 verschickt.

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