Wie die Gemeinde Auenstein informiert, gilt ab 1. April 2023 eine viermonatige Leinenpflicht im Waldgebiet, um junge Wildtiere zu schützen.
Picknicktische und eine Grillierstelle laden ein zum Verweilen im Auenschutzpark an der Aare bei Auenstein.
Picknicktische und eine Grillierstelle laden ein zum Verweilen im Auenschutzpark an der Aare bei Auenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
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Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald und in den Wiesen. Vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden (Paragraf 19 AJSG, Paragraf 21 AJSV).

Nicht nur die Hundebesitzer, sondern alle Besucher des Waldes sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen.

Wer verletzte, tote oder Wildtiere mit unnatürlichem Verhalten auffindet, soll mit dem Jagdaufseher Roger Leuenberger Kontakt aufnehmen.

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