Wie die Gemeinde Auenstein informiert, werden Gräber, deren Grabruhe von 25 Jahren abgelaufen ist, Ende Juni 2023 aufgehoben.
Das Schloss Auenstein entstand durch den Umbau einer mittelalterlichen Burg.
Das Schloss Auenstein entstand durch den Umbau einer mittelalterlichen Burg. - Nau.ch / Werner Rolli
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Nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe werden unter Beachtung der kantonalen Verordnung über das Bestattungswesen und die Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Auenstein die Urnen- und Erdbestattungsgräber bis und mit 1997 aufgehoben.

Die Angehörigen, die so weit wie möglich persönlich informiert worden sind, werden ersucht, die Grabdenkmäler bis zum 30. Juni 2023 wegzuräumen.

Das nach diesem Termin noch vorhandene Material wird durch die Gemeinde entsorgt.

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