Oberwil-Lieli

Oberwil-Lieli ruft zum Rückschnitt von Bepflanzungen auf

Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli angibt, werden Bürger gebeten, ragende Bäume, Sträucher oder Hecken bis zum 28. Juni 2024 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Oberwil-Lieli Aargau
Blick auf Oberwil-Lieli im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat bittet alle Eigentümer von Grundstücken an einer öffentlichen Strasse, einem Gehweg oder einem Platz, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher oder Hecken bis zum 28. Juni 2024 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Sind die Pflanzen bis dann nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.

Verantwortung und Kosten für Grundeigentümer

Nach der angesetzten Frist ist der Werkhof somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Gewächse auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden.

Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung. Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Gurten Canva
94 Interaktionen
Gurtenfestival
Obdachlosigkeit
238 Interaktionen
«Neustart»

MEHR OBERWIL-LIELI

Lichter
1 Interaktionen
Oberwil-Lieli AG
Kollision
3 Interaktionen
Oberwil-Lieli AG
Fahrzeugbrand in Tunnel
4 Interaktionen
Strassensperre

MEHR AUS LENZBURG

ESAF
«Tut sehr weh»
Joel Strebel
1 Interaktionen
Fünfmal die 10!
Niederwil AG
6 Interaktionen
Niederwil AG