Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli informiert, müssen alle Objektbesitzer ihre leer stehenden Wohnungen und Häuser der Gemeinde bis am 2. Juni 2023 melden.
Die Gemeindeverwaltung von Oberwil-Lieli im Kanton Aargau.
Die Gemeindeverwaltung von Oberwil-Lieli im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Stichtag 1. Juni 2023 sind die leer stehenden Wohnungen dem Bundesamt für Statistik (BFS) zu melden.

Die obligatorische Zählung umfasst Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am 1. Juni 2023 frei, bewohnbar und dauernd oder für mindestens drei Monate zur Miete angeboten werden oder zu verkaufen sind.

Liegenschaftsbesitzer, Wohnungsvermieter sowie Verwaltungen werden aufgefordert, entsprechende Meldungen bis spätestens 2. Juni 2023 an die Gemeindekanzlei, per Telefon oder E-Mail zu vollziehen.

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