Oberlunkhofen: Strompreise bleiben 2027 weitgehend unverändert
Die Elektra Genossenschaft Oberlunkhofen hält ihre Tarife per 1. Januar 2027 stabil. Nur einzelne Abgaben aus übergeordneten Leistungen ändern sich.

Elektra Genossenschaft Oberlunkhofen, Mitteilung zu Tarifänderungen im Jahr 2027. Verglichen mit dem laufenden Jahr werden die Stromtarife per 1. Januar 2027 weitgehend unverändert bleiben. Die Stromtarife gelten jeweils für ein Kalenderjahr und setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Stromtarif 2027 für einen typischen Haushalt:
Pos. Was Preis Veränderung zum Vorjahr a Netznutzung Sommer 6.90 Rp. / kWh Netznutzung Winter 10.90 Rp. / kWh b. Messentgelt 4.50 CHF / Monat c.
Energielieferung Sommer 10.00 Rp. / k
Wh Energielieferung Winter 13.50 Rp. / k
Wh d Systemdienstleistungen 0.19 Rp. / k
Wh ca. -29.6 % e Netzzuschlag 2.3 Rp. / k
Wh f Kosten der Stromreserve
0.17 Rp. / kWh ca. -58.5 % g Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz 0.19 Rp. / kWh ca. +280 % h Basisnetzbeitrag 10.00 CHF / Monat Hauptgründe für die Anpassungen der einzelnen Tarifkomponenten: Netznutzung: Trotz Investitionen in ein weiterhin stabiles Netz bleiben die Entgelte für die Netznutzung unverändert.
Messentgelt: Da schon frühzeitig auf Smartmeter umgestellt wurde, sind keine wesentlichen Investitionen notwendig und die Entgelte bleiben unverändert. Energielieferung: Die Energie konnte zu vergleichbaren Konditionen zum Vorjahr beschafft werden. Damit bleiben die Entgelte für die Energielieferung unverändert.
Abgaben: Da wir keine Konzessionsabgaben an die Gemeinde zahlen, beinhalten diese ausschliesslich Komponenten, die aus übergeordneten Leistungen weiterverrechnet werden. So wurden die Kosten für Systemdienstleistungen durch Swissgrid deutlich gesenkt.
Kosten der Stromreserve: Wie auch die Abgaben sind die Kosten für die Stromreserve übergeordnete Leistungen, die weiterverrechnet werden. So wurden die Kosten für die Winterreserve deutlich reduziert. Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz: Tarif-Komponenten aus übergeordneten Leistungen für Netz- und Anschlussverstärkungen und Unterstützungsmassnahmen nach Art. 14bis StromVG werden weiterverrechnet. Die Entgelte wurden deutlich erhöht.










