Oberlunkhofen

Oberlunkhofen erinnert an die Hundesteuer und Leinenpflicht

In Oberlunkhofen werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2022/2023 Anfang Mai versandt. Allfällige Änderungen sollen bis am 15. April 2022 gemeldet werden.

Dorfbrunnen am Chileweg in Oberlunkhofen im Kanton Aargau.
Dorfbrunnen am Chileweg in Oberlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Anfang Mai werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2022/2023 im Betrag von 120 Franken versandt. Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehaltern bis am 15. April 2022 der Abteilung Einwohnerdienste via E-Mail zu melden.

Zudem müssen Änderungen direkt auch in der Hundedatenbank AMICUS vorgenommen werden. Für Rassetypen, die als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» eingestuft sind, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Zudem sind Hunde gemäss kantonaler Jagdverordnung (§ 21 Absatz 1) in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.

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