Oberwil-Lieli

Leerstehende Wohnungen in Oberwil-Lieli werden erfasst

Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli informiert, werden Eigentümer gebeten, der Gemeindekanzlei bis zum 2. Juni 2023 die leerstehenden Wohnungen zu melden.

Oberwil-Lieli
Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.

Mit der Erhebung der Daten sind die Gemeinden beauftragt. Stichtag ist der 1. Juni 2023.

Als Leerwohnungen beziehungsweise leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Die Mitarbeit an der Zählung ist obligatorisch

Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten der Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli bis 2. Juni 2023 die leerstehenden Wohnungen telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Die Mitarbeit an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

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