Jonen

    Jonen ruft zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern auf

    Wie die Gemeinde Jonen berichtet, müssen Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen spätestens bis 30. Juni 2023 zurückgeschnitten werden.

    Ortseinfahrt Jonen (AG) an der Staldenstrasse.
    Ortseinfahrt Jonen (AG) an der Staldenstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

    Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein.

    Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss gewährleistet sein.

    Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen eingehalten werden.

    Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen unter Beachtung der Abstandsvorschriften raschestmöglich, spätestens aber bis 30. Juni 2023 zurückzuschneiden.

    Zurückschneiden auf Kosten der säumigen Grundeigentümer

    Nach Ablauf dieser Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden ohne weitere Anzeige auf Kosten der säumigen Grundeigentümer durch den Forstbetrieb ausführen zu lassen.

    Der Gemeinderat dankt im Voraus für das Verständnis und die Mitarbeit.

    Er weist schliesslich darauf hin, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Personen- und Sachschäden haftbar sind.

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