Wie die Gemeinde Berikon angibt, gilt vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 aufgrund der Setzzeit der einheimischen Wildtiere eine Leinenpflicht für Hunde.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Vom 1. April bis 31. Juli 2024 ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere.

Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiese an der Leine zu halten.

Die Bevölkerung wird um Einhaltung dieser Vorschriften gebeten.

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