Die Gemeinden Niederwil und Fischbach-Göslikon haben wegen des niedrigen Grundwasserspiegels Massnahmen getroffen. Einwohner werden zum Wassersparen angehalten.
Gemeinde Niederwil im Kanton Aargau.
Gemeinde Niederwil im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Niederwil berichtet, hat sich der Grundwasserstand des Pumpwerkes seit Sommer 2022, als die Wasserbezugseinschränkungen verfügt werden mussten, kaum verändert.

Dies aufgrund der im Langzeitvergleich nach wie vor deutlich geringeren Niederschläge und des fehlenden Schnees in diesem Halbjahr.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Grundwasserspiegel auch in absehbarer Zukunft nicht erholt, ja sogar weiter sinkt, wenn nicht schon jetzt Sparmassnahmen getroffen werden.

Grundwasservorkommen ausreichend für «normale» Wasserbezugsmenge

Vertreter der Gemeinderäte von Niederwil und Fischbach-Göslikon haben die Lage zusammen mit dem Brunnenmeister und einem Vertreter der Landwirtschaft beurteilt.

Die «normale» Wasserbezugsmenge kann aus dem Grundwasservorkommen gedeckt werden.

Ein erheblicher Mehrbezug, welcher insbesondere durch das Bewässern ab Beginn der Vegetation und dann später in den Sommermonaten resultiert, kann aufgrund der aktuellen Lage nicht aus dem Grundwasservorkommen gedeckt werden.

Man riskiert sonst, dass der Grundwasserspiegel deutlich absinkt und dass in der Folge die Wasserversorgung als Ganzes nicht mehr gewährleistet werden kann.

Details zur Allgemeinverfügung sind auf der Gemeindewebseite zu finden

Der Wasserbezug muss schon vor Beginn der Vegetation eingeschränkt werden, um die Versorgungssicherheit über den Sommer aufrechtzuerhalten.

Die Gemeinderäte von Niederwil und Fischbach-Göslikon haben den Wasserbezug mittels Allgemeinverfügung eingeschränkt.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Gemeinde Niederwil zu finden. Die Wasserbezugseinschränkungen gelten ab Publikation bis auf Widerruf.

Sollte sich durch die Massnahmen ein Härtefall ergeben, kann beim jeweiligen Gemeinderat ein Ausnahmegesuch eingereicht werden.

Massnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs werden fortgeführt

Die Wasserbezüger werden gebeten, zusätzlich zu den verfügten Massnahmen den Wasserverbrauch auf freiwilliger Basis zu senken.

Die Gräber bei den Friedhöfen Niederwil und Fischbach-Göslikon können ab dem Wasserhahn bewässert werden.

Zusätzlich wird bei Bedarf von den Gemeinden ein Regenwassertank aufgestellt.

In beiden Gemeinden konnte der Wasserverlust im Netz mit verschiedenen Massnahmen gesenkt werden. Diese Bemühungen werden konsequent fortgeführt.

Der Sportplatz Niederwil wird weiter bewässert

In beiden Gemeinden wird die Durchflussmenge bei den öffentlichen Brunnen reduziert. In den Wintermonaten werden die Brunnen abgestellt. In Fischbach-Göslikon wird der Sportplatz nicht mehr bewässert.

Das Wasser für die Bewässerung des Sportplatzes in Niederwil stammt vom Grundwasservorkommen «Riedmatte» und belastet deshalb die Wasserversorgung Niederwil – Fischbach-Göslikon nicht.

Der Sportplatz in Niederwil kann deshalb weiterhin bewässert werden.

Die Verantwortlichen treffen sich regelmässig zur Lagebeurteilung. Anpassungen der Einschränkungen werden laufend auf der Webseite der beiden Gemeinden kommuniziert.

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