Wie die Gemeinde Eggenwil berichtet, beträgt für einen durchschnittlichen Haushalt die Erhöhung ab 2023 zusätzlich 280 Franken pro Jahr.
Der Dorfplatz der Gemeinde Eggenwil im Reusstal.
Der Dorfplatz der Gemeinde Eggenwil im Reusstal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise, bestehend aus den Komponenten Netznutzung, Energie und Abgaben, jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2023 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.

Die Energiepreise haben sich an den Märkten innert Jahresfrist vervielfacht. Die Grosshandelspreise bewegen sich in nie da gewesenen Grössenordnungen. Die drastische Preisentwicklung hat unterschiedliche Ursachen. Seit Dezember 2021 stehen wegen technischer Probleme ein Grossteil der französischen Kernkraftwerke still. Diese Energie fehlt in Europa und in der Schweiz, insbesondere in den kalten Wintermonaten.

Unsichere russische Gaslieferungen treiben Preise nach oben

Zudem sind wegen der politischen Spannungen in Osteuropa seit Jahresanfang die Preise für Öl, Kohle und Gas extrem stark angestiegen. Der Ukrainekrieg hat die Lage zusätzlich verschärft. Die unsicheren russischen Gaslieferungen für den kommenden Winter nach Europa treiben die Preise für Elektrizität weiter nach oben.

Wer heute Strom für den Herbst/Winter 2023 einkauft, muss an den internationalen Strombörsen rund 20 Mal mehr bezahlen als vor einem Jahr. Oder in konkreten Zahlen: Konnte vor einem Jahr eine Kilowattstunde Strom für fünf Rappen eingekauft werden, kostet derselbe Strom heute an den Börsen einen Franken.

Für die allermeisten Stromkunden im Kanton Aargau wird der Strom für das Jahr 2023 markant teurer. Bei einem Grossteil der Aargauer Stromversorger werden aufgrund der gestiegenen Einkaufspreise die Stromtarife zwischen 25 und 60 Prozent höher sein als im Vorjahr.

Dabei ist von starken regionalen Preisunterschieden auszugehen, die sich jedoch über die nächsten Jahre wieder angleichen werden. Dennoch ist die Zeit des günstigen Stroms in Europa vorerst vorbei.

Regional unterschiedliche Preise

Zu den grossen regionalen Preisunterschieden kann es durch divergierende Beschaffungsstrategien oder durch den unterschiedlichen Eigenproduktionsanteil kommen. Stromversorger kaufen die benötigte Energie zu einem Fixpreis mehrere Jahre im Voraus ein. Bestehen noch langfristige, günstige Verträge, kann der Stromversorger seinen Kunden weiter günstigen Strom anbieten.

Laufen jedoch einzelne Beschaffungstranchen aus, muss derzeit zu enorm hohen Preisen Strom an den internationalen Börsen beschafft werden. Momentan sind die Schweizer Energieversorger im Vorteil, welche über einen eigenen Kraftwerkspark verfügen. Denn die Produktionskosten für Strom bleiben über mehrere Jahre mehr oder weniger unverändert und sind heute deutlich tiefer als der Strompreis an den Strombörsen.

Dank der strategischen Beschaffung in mehreren Tranchen konnte die Elektra Eggenwil bereits einen erheblichen Anteil der Energie für das Jahr 2023 vor der massiven Preissteigerung einkaufen. Dennoch müssen aufgrund der markant höheren Beschaffungskosten die Energiepreise um durchschnittlich sechs Rappen pro Kilowattstunde angehoben werden.

Tarife für Netznutzung bleiben stabil

Die AEW Energie AG als vorgelagerte Netzbetreiberin erhöht zum dritten Mal in Folge ihre Preise für das vorgelagerte Netz. Auf das aktuelle Jahr hat der Gemeinderat die Preise bei der Netznutzung entsprechend leicht angepasst, um die Effekte zu kompensieren. Gleichzeitig stehen grosse Investitionen in die lokale Versorgungssicherheit an. Trotzdem hat der Gemeinderat entschieden, die Tarife für die Netznutzung unverändert zu belassen.

Die von der Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes erhobenen Abgaben für die Systemdienstleistungen (SDL) erhöhen sich von 0,16 Rappen auf 0,46 Rappen pro Kilowattstunde. Dagegen bleiben der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag sowie die Konzessionsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Grundes zugunsten der Einwohnergemeinde unverändert.

Besitzer von Photovoltaikanlagen profitieren

Freuen können sich die Eigentümer von Photovoltaikanlagen. Die Betreiber von Solarstromanlagen, welche die überschüssige Energie in das öffentliche Netz einspeisen, profitieren von der entsprechend deutlich höheren Vergütung, weil gesetzlich vorgeschrieben die Vergütung mindestens den Beschaffungspreisen entspricht.

Die ab 1. Januar 2023 gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen sowie weitere Informationen können ab sofort auf der Gemeindewebseite abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie inklusive Systemdienstleistungen sowie sämtliche Abgaben separat ausgewiesen.

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