Eigentümer von Grundstücken an Kantonsstrassen in Berikon werden ersucht, ihre Bäume bis zum 31. Dezember 2021 zurückzuschneiden.
Oberwilerstrasse in Berikon im Kanton Aargau.
Oberwilerstrasse in Berikon im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Eigentümer von Grundstücken an Kantonsstrassen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 31. Dezember 2021 zurückzuschneiden.

Wo dieser Rückschnitt nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, kann die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer ausführen lassen. Zudem kann Strafanzeige erstattet werden.

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