Wie die Gemeinde Widen berichtet, werden Angehörige gebeten, bis spätestens am 30. Juni 2024 Grabschmuck und allfällige Pflanzen abzuholen.
Schachenfeldstrasse in Widen (AG).
Schachenfeldstrasse in Widen (AG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Infolge Ablaufs der gesetzlichen Ruhefrist von 25 Jahren werden im Sommer 2024 Grabfelder aufgehoben.

Die betroffenen Grabfelder sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Die Angehörigen werden gebeten, den Grabstein, Grabschmuck und allfällige Pflanzen bis am 30. Juni 2024 in vorgängiger Absprache mit dem Leiter der Technischen Dienste Widen abzuholen.

Die nach diesem Termin noch vorhandenen Grabsteine, Grabschmuck und Bepflanzungen werden ab Juli 2024 ohne weitere Mitteilung entsorgt.

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