Wie die Gemeinde Stetten AG schreibt, erhalten alle Hundehalter Ende April 2023 die Rechnungen für die Hundesteuer. Änderungen sind bis zum 17. April zu melden.
Oberdorfstrasse in Stetten (AG).
Oberdorfstrasse in Stetten (AG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Rechnungen für die Hundesteuer 2023/24 werden den Hundehaltern voraussichtlich Ende April 2023 durch die Gemeindekanzlei zugestellt.

Halter, bei denen sich in Bezug auf die Hundehaltung eine Änderung ergeben hat (Todesfall des Tieres, Halterwechsel et cetera) sollen sich bis 17. April 2023 schriftlich bei der Gemeindekanzlei melden).

Neuhundehalter haben sich bei der Gemeindekanzlei mit dem Heimtierausweis/Heimtierpass, auf welchem die Mikrochip-Nummer aufgeführt ist, registrieren zu lassen.

Bei weiteren Fragen steht die Gemeindekanzlei telefonisch zur Verfügung.

Beseitigung von Hundekot

Alle Hundehalter sind verpflichtet, die «Häufchen» ihrer vierbeinigen Lieblinge zusammenzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen (Robidog).

Das Versäubernlassen eines Hundes auf öffentlichem oder fremdem Grund, ohne den Hundekot unmittelbar einzusammeln, ist strafbar und wird mit einer Busse geahndet.

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Stetten (AG)