Einhaltung der Ruhezeiten in Oberlunkhofen

Betreffend der Einhaltung der Ruhezeiten wird auf die allgemeinen zeitliche Einschränkungen des Polizeireglements der Gemeinde Oberlunkhofen aufmerksam gemacht.

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In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr (Sommerzeit) bzw. 20 Uhr (Winterzeit) (Samstag 19.00 Uhr) bis 07.00 Uhr (Samstag 8.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen usw.) untersagt.

Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist im Freien oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Musikanlagen sind ab 21.00 Uhr auf Zimmerlautstärke einzustellen.

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