Eggenwil veröffentlicht die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 26. November 2021, 20 bis 21.10 Uhr.
Gyrenstrasse, Eggenwil
Gyrenstrasse, Eggenwil - Gemeinde Eggenwil
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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht vom Freitag, 26. November 2021, 20 bis 21.10 Uhr, in der Mehrzweckhalle (unter COVID-19-Schutzkonzept), Stimmberechtigte gemäss Stimmregister: 683.

Traktandum 1: Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2021 Genehmigung mit 49 Ja- gegen 1 Neinstimmen.

Traktandum 2: Verpflichtungskredit von brutto 150'000 Franken für die Sanierung des Schulhausdachs mit Installation einer Photovoltaikanlage durch die Elektra Eggenwil auf der südlichen Dachhälfte, Genehmigung mit 49 Ja- gegen 2 Neinstimmen.

Verpflichtungskredit und Budget 2022

Traktandum 3: Verpflichtungskredit von 14'000 Franken (13 Franken pro Einwohner) als Darlehen im Verwaltungsvermögen respektive einmalige Gemeindebeteiligung an der Kapitalisierung des per 1. Januar 2022 zusammengeschlossenen Vereins Spitex Mutschellen-Reusstal, Genehmigung mit 52 Ja- gegen 0 Neinstimmen.

Traktandum 4: Budget 2022 der vereinigten Einwohner- und Ortsbürgergemeinde mit einem um 3 Prozentpunkte erhöhten Steuerfuss von 106 Prozent, Genehmigung mit 42 Ja- gegen 3 Neinstimmen.

Erhebung eines Referendumsbegehrens

Alle Beschlüsse der heutigen Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer 5 der Gemeindeordnung.

Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 30. November 2021, schriftlich verlangt werden.

Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf Referendumsfrist bis am 30. Dezember 2021.

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