Wie die Gemeinde Eggenwil berichtet, lagen die Kosten der Schulhausdachsanierung samt Photovoltaikanlage 13'466 Franken höher als budgetiert.
Eggenwil
Das Dorfzentrum der Gemeinde Eggenwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Nach 55 Jahren hatte auch das Dach des ansonsten in den Jahren 2014 und 2015 für 2,6 Millionen Franken umfassend sanierten und mit einem zweiten Kindergarten erweiterten Schulhauses samt Foyer-Anbau am Mehrzweckgebäude die Lebensdauer überschritten und musste renoviert werden.

Für die maroden, einbrechenden Ziegel waren auf dem Markt keine Ersatzprodukte mehr erhältlich. Auch das Unterdach war stellenweise undicht.

Gestützt auf die Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung im November 2021 beauftragte der Gemeinderat aufgrund des durchgeführten Submissionsverfahrens Ende Juni 2022 die Regionalwerke AG Baden (RWB) als Generalunternehmung mit der Erneuerung des Schulhausdachs und der gleichzeitigen Installation einer Photovoltaikanlage.

Kosten um 13'466 Franken höher als budgetiert

Der wegen Lieferengpässen bei Komponenten der Photovoltaikanlage erst während der Sommerschulferien 2023 realisierte Auftrag umfasste die Sanierung des Gesamtdachs samt neuem Folienunterdach inklusive Spengler- und Blitzschutzarbeiten durch die Subunternehmung Wagner Bedachungen und Fassadenbau AG, Wettingen.

Auf der Nordseite bilden nun neue Ziegel die Dachoberfläche. Auf der Südseite wurde eine vollflächige Indach-Solarstromanlage eingebaut, womit eine neue Ziegeleindeckung entfiel.

Bei Bruttoanlagekosten von 163'466 Franken wurde der vom Souverän genehmigte Verpflichtungskredit von 150'000 Franken um 13'466 Franken oder neun Prozent überschritten.

Von den Gesamtkosten entfallen rund 90'000 Franken auf die Photovoltaikanlage.

Mehraufwendungen bei den Spenglerarbeiten

Die Mehrkosten gegenüber dem genehmigten Verpflichtungskredit sind zum einen auf Mehraufwendungen bei den Spenglerarbeiten zurückzuführen.

So wurde während der Bauarbeiten festgestellt, dass sich die Einfassungen in einem schlechten Zustand befanden und überdies der Blitzschutz ungenügend war.

Diese Mängel wurden nun ordnungsgemäss behoben. Zum anderen hatte die Generalunternehmung in ihrer Offerte versehentlich die Kosten für das Baugerüst nicht berücksichtigt.

Sowohl der RWB als auch den beteiligten Subunternehmen wird eine einwandfreie Ausführung des Gesamtprojekts konstatiert.

Nettobelastung von rund 153'000 Franken

Für die Photovoltaikanlage erhielt die Gemeinde von der Pronovo AG eine Einmalvergütung des Bundes in der Höhe von 10'920 Franken.

Folglich verbleibt der Einwohnergemeinde eine Nettobelastung von rund 153'000 Franken, bezogen auf das Gesamtprojekt respektive rund 79'000 Franken bezogen auf die Photovoltaikanlage.

Gemäss Gemeindegesetzgebung setzt der Verpflichtungskredit den Höchstbetrag fest, bis zu welchem der Gemeinderat ermächtigt ist, für ein bestimmtes Vorhaben finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Schlussabrechnung wird in der Sommer-Gemeindeversammlung dargelegt

Ein Verpflichtungskredit ist unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen.

Wird der Rechnungsverkehr wie vorliegend innerhalb eines Rechnungsjahres abgewickelt, ist keine durch die Gemeindeversammlung zu genehmigende Kreditabrechnung zu erstellen.

Das Ergebnis der Schlussabrechnung wird jedoch in den Erläuterungen zur Jahresrechnung 2023 zu Handen der kommenden Sommer-Gemeindeversammlung dargelegt.

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