Wie die Gemeinde Eggenwil meldet, sind Grundstückbesitzer gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken bis Ende April 2024 für die Verkehrssicherheit zurückzuschneiden.
Die Oberdorfstrasse der Gemeinde Eggenwil.
Die Oberdorfstrasse der Gemeinde Eggenwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4,5 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen.

Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter zu betragen.

Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein.

Frist zur Zurückschneidung ist einzuhalten

Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April 2024 zu erfolgen.

Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.

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