Eggenwil genehmigt die Grundwasserschutzzone Rigelstuel
Wie die Gemeinde Eggenwil mitteilt, wurde der auf zwei Gemeindegebieten liegenden Schutzzone Rigelstuel von den Gemeinderäten Eggenwil und Widen zugestimmt.

Die Wasserversorgung Eggenwil ist eine unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt respektive ein eigenwirtschaftlich betriebenes Gemeindewerk (Spezialfinanzierung) nach Gemeindegesetz im Eigentum der Einwohnergemeinde Eggenwil.
Das Wasserwerk hat die Aufgabe und Verpflichtung, die Bevölkerung, das Gewerbe und die Landwirtschaft mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügendem Druck und in ausreichender Menge zu versorgen.
Zudem muss die Kapazität des Netzes genügen, um Störungssituationen zu beherrschen und Brandbekämpfungseinsätze der Feuerwehr mit dem erforderlichen Löschwasser bei ausreichendem Druck zu gewährleisten.
Nebst den übrigen Wasserversorgungsanlagen ist die Einwohnergemeinde Eggenwil auch Eigentümerin der Bauten und Anlagen der Quellwasserfassung Rigelstuel.
Die Normen der Schutzzonen unterliegen einer kantonalen Fachstelle
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer verlangt für alle im öffentlichen Interesse liegenden Trinkwasserfassungen die Ausscheidung von Schutzzonen.
Die Gewässerschutzverordnung enthält Einzelheiten über die Nutzungsbeschränkungen und legt die Normen für die Bemessung der Schutzzonengrösse fest.
Gemäss kantonalem Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern scheiden die Gemeinden nach Massgabe der Bundesgesetzgebung und der Vorgaben des Kantons durch Einzelverfügungen die Schutzzonen aus.
Die kantonale Fachstelle prüft vorgängig die Schutzzonen auf ihre Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung und genehmigt sie.
Die Schutzzone Rigelstuel liegt auf zwei Gemeindegebieten
In Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erliess der Gemeinderat im Anschluss an die Gewährung des rechtlichen Gehörs am 6. Februar 2023 fünf Einzelverfügungen an die jeweils betroffenen Grundeigentümer über die Zuweisung der Grundstücke in die Schutzzone mit den entsprechenden Nutzungsbeschränkungen.
Nachdem die Schutzzonen für die Quellwasserfassung Rigelstuel auf zwei Gemeindegebieten liegen, war das Schutzzonenreglement sowohl durch den federführenden Gemeinderat Eggenwil wie auch für die auf Wider Boden liegenden Grundstücke durch den Gemeinderat Widen zu erlassen.
Als Kompensation des Ertragsausfalls infolge der Nutzungsbeschränkung auf einer Parzelle (Weideverbot ausserhalb der Vegetationsperiode und Verbot von Hof- und Recyclingdüngern) wurde dem betroffenen Grundeigentümer durch die Gemeinde Eggenwil eine einmalige Entschädigung für 25 Jahre im Gesamtbetrag von 7480 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Wasserwerk entrichtet.
Die Einzelverfügungen sind öffentlich einsehbar
Nach Ablauf der Beschwerdefrist sind alle Einzelverfügungen in Rechtskraft erwachsen. In der Folge hat die kantonale Abteilung für Umwelt die Grundwasserschutzzonen am 18. April 2023 genehmigt.
Das rechtskräftige Schutzzonenreglement – Wald/Landwirtschaft für die Quellwasserfassung Rigelstuel der Einwohnergemeinde Eggenwil vom 24. März 2022 samt zugehörigem Gefahrenkataster und Konfliktplan sowie der Schutzzonenplan vom 13. August 2020 können jederzeit bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
Die Schutzzonen und das Reglement sind in 15 Jahren wieder zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.