Wie die Gemeinde Eggenwil informiert, hat der Gemeinderat die Baubewilligung für den Neubau und Betrieb der nicht-adaptiven Mobilfunkanlage bewilligt.
Eggenwil
Das Dorfzentrum der Gemeinde Eggenwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat gestützt auf die Zustimmung und den Antrag der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen respektive der kantonalen Abteilung für Umwelt sowie der Brandschutzbewilligung der Aargauischen Gebäudeversicherung der Swisscom (Schweiz) AG, Zürich, die Baubewilligung für den Neubau und Betrieb einer nicht-adaptiven Mobilfunkanlage (Standort «EGNW») erteilt.

Sie bekommt einen drei Meter hohen Stahl-Dachmast auf einer Höhe von 10,5 Metern über Boden und Antennen auf dem Frequenzband bis 3600 Megahertz für die Sprach- und Datenkommunikation unter anderem auch zur Nutzung der 5G-Technologie auf Parzelle Nummer 230 der Einwohnergemeinde Eggenwil, auf dem nordseitigen Schulhausdach Gebäude Nummer 145, im Bereich des bestehenden Sirenenmastes.

Im Rahmen der diesem Entscheid vorangegangenen umfangreichen Standortevaluation im Dialogverfahren wurde nach sachlicher und sorgfältiger Abwägung der Interessen der Eggenwiler Bevölkerung und der Mobilfunkbetreiberin Swisscom der am besten geeignete Standort der Mobilfunkanlage gewählt, was sich im Zuge des Baubewilligungsverfahrens bestätigt hat.

Die bewilligte Anlage respektiert die Vorschriften und Aspekte bezüglich Zonenkonformität, Ortsbild- und Landschaftsschutz sowie Siedlungsentwicklung.

Keine Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung

Ebenso werden sämtliche durch den Bund in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgesetzten Grenzwerte eingehalten, womit keine Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.

Gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung hat der Gesetzgeber bereits bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte die Wirkungen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere berücksichtigt.

Da in der Schweiz im Vergleich zu den international empfohlenen Grenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung, wie zum Beispiel Schulhäuser, Kinderspielplätze, Wohnungen und Arbeitsplätze der um den Faktor zehn strengere Anlagegrenzwert gilt, im vorliegenden Fall fünf Volt pro Meter, sind die genannten Personengruppen zusätzlich geschützt.

Bei Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage erfolgt die Abnahmemessung durch ein vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung lizenziertes Ingenieurbüro.

Werte in der Datenbank werden regelmässig kontrolliert

Zudem werden die entsprechenden Werte in der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) sowie im Qualitätssicherungssystem der Mobilfunkbetreiberin hinterlegt und regelmässig kontrolliert.

Somit ist gewährleistet, dass die massgeblichen Belastungsgrenzwerte der NISV an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) respektive Orte für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) jederzeit eingehalten werden.

Die gegen das Baugesuch der Swisscom erhobenen Einwendungen erwiesen sich somit als unbegründet und wurden folglich abgewiesen.

Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.

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