Rudolfstetten-Friedlisberg

    Betreten von Wiesen in Rudolfstetten-Friedlisberg verboten

    Wie die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg mitteilt, darf man bis 31. Oktober 2023 keine Wiesen und Äcker betreten und Tiere darauf nicht frei laufen lassen.

    Wiesenlandschaft
    Wiesenlandschaft. - Pixabay

    Vom Frühling bis Herbst, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten.

    Fussgänger werden gebeten und angehalten, «Abkürzungen» über Felder und Wiesen zu unterlassen.

    Auch das freie Laufenlassen von Hunden, Schafen oder das Reiten über offenes Feld und somit auf fremdem Eigentum ist untersagt.

    Für die Einhaltung dieser Regelung wird bestens gedankt.

    Hunde sind an der Leine zu führen

    Gemäss kantonalem Jagdgesetz und der zugehörigen Verordnung sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.

    In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

    Es wird wiederum auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht, da diese einigen Hundehalter nicht mehr oder ungenügend bekannt sind.

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