Berikon erinnert an die Abgabe der Steuererklärung 2021
Wie die Gemeinde Berikon informiert, erfolgen schon Anfang Juli 2022 gebührenpflichtige Mahnungen für alle, die ihre Steuererklärung nicht abgegeben haben.

Steuerpflichtige aus Berikon, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 noch nicht eingereicht und keine Firstverlängerung bei der Gemeinde beantragt haben, werden gebeten, die fällige Steuererklärung 2021 so bald als möglich bei der Gemeindeverwaltung von Berikon einzureichen. Die ersten gebührenpflichtigen Mahnungen erfolgen Anfang Juli 2022 für alle, die ihre Steuererklärung nicht abgegeben haben.