Arni erinnert ans Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

    In Arni werden alle Eigentümer von Grundstücken gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Strassen hineinragen, bis Ende April zurückzuschneiden.

    Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
    Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach

    Wuchernde Pflanzen können im Strassen- und Trottoirbereich die Sicht von Fussgängern und Fahrzeuglenkern stark beeinträchtigen und sind damit ein Sicherheitsrisiko.

    Alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen bis Ende April zurückzuschneiden (§ 109 Absatz 2 BauG).

    Dabei dürfen Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten nicht überwachsen sein und sind von Pflanzen frei zu halten. Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden.

    Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen. Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 80 Zentimeter bis 3 Meter gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen (§ 110 Absatz 3 BauG und § 42 Absatz 2 BauV).

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