Oberwil (BL)

    Oberwil BL fordert Einwohner zum Baumrückschnitt auf

    Nau.ch Lokal
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    Region Binningen,

    Wie die Gemeinde Oberwil BL berichtet, werden Strassenanlieger aufgefordert, Pflanzen entlang von Strassen den Vorschriften entsprechend zurückzu­schneiden.

    Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil.
    Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

    Hecken und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen, wenn man sie lässt. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung.

    Dies gefährdet die Verkehrsteilnehmenden. Im Interesse der Sicherheit bittet die Gemeinde alle Besitzer von Gartenanlagen, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzu­schneiden.

    Grundsätzlich dürfen Pflanzen nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Deshalb müssen sie senkrecht über der Grenze zurückgeschnitten werden.

    Masse für das Zurückschneiden

    Pflanzen entlang von Trottoirs und Fusswegen sind bis auf eine Höhe von 2,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.

    Pflanzen entlang von Strassen und der Fahrbahn sind bis auf eine Höhe von 4,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.

    Bäume und Sträucher im Bereich von Strassenlampen sind auf eine Breite von beidseitig etwa fünf Metern bis auf die Höhe der Strassenlampe senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.

    Einfahrten und Kreuzungen

    Die Übersicht bei Einfahrten und Kreuzungen muss gewährleistet sein.

    Alle Pflanzen müssen so zurückgeschnit­ten werden, dass die Sicht der Verkehrsteil­neh­men­den beim Einbiegen in eine Strasse oder beim Überqueren von Strassen nicht be­hindert ist.

    Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Situation mit einem eigenen Fahrzeug zu testen.

    Natur- und Vogelschutz bei der Gehölzpflege

    Aus Sicht des Natur- und Vogelschutzes ist der sommerliche Gehölzschnitt problematisch, da er in die Brutzeit vieler einheimischer Vögel fällt.

    Wegen Nistplatzverlust und Störung können die Eingriffe im schlimmsten Fall zur Aufgabe von Bruten führen.

    Es wird deshalb empfohlen, das der Gehölzschnitt sowohl aus Sicht der Pflanzen als auch der Tiere am besten im Winter (November bis März) erfolgt.

    Grosszügiges Zurückschneiden ist von Vorteil

    In dieser Zeit ist auch das Astgerüst der Gehölze gut sichtbar, sodass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen gut berücksichtigt werden kann.

    Um Strassen und Wege freizuhalten, ist ein grosszügiges Zurückschneiden von Vorteil.

    So erübrigen sich im Sommer massive Eingriffe in die Gehölze und es muss nur noch das Nötigste abgeschnitten werden, um Strassen und Wege frei zu halten.

    Bei Nichtbeachtung unternimmt die Gemeinde einen kostenpflichtigen Rückschnitt

    Die Gemeinde wird in den nächsten Wochen Kontrollen im öffentlichen Raum vornehmen und den betroffenen Eigentümern eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen lassen.

    Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessen Frist erfolgt der Rückschnitt durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen auf Kosten der Eigentümerschaft.

    Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wenden Sie sich bitte an eine Gartenbaufirma.

    Der Werkhof der Gemeinde kann keine privaten Arbeiten in Auftrag nehmen.

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