Oberwil (BL)

Oberwil BL erinnert an die Antragsfrist für Vereinsförderung

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Region Binningen,

Wie die Gemeinde Oberwil BL angibt, ist die Antragsfrist für Vereinsförderung 2024 im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» bis zum 31. Mai 2023.

Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil.
Infokasten der Gemeindeverwaltung Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Gemeinde unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mittels materieller und immaterieller Förderung zahlreiche Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen (nachfolgend «Organisationen») sowie regionale Gruppierungen in deren Bemühungen um die Pflege des kulturellen Erbes, in der Förderung des kulturellen Schaffens sowie bei den gesellschaftlichen und sportlichen Aktivitäten im Freizeitbereich.

Die Organisationen müssen eine regelmässige Vereinstätigkeit mit Schwerpunkt in Oberwil nachweisen können, und die Aktivitäten sollen in einem beachtlichen Umfang der Gemeinde oder der Oberwiler Bevölkerung zugutekommen.

Die Beiträge sind ein Zeichen der Wertschätzung der Vereinsarbeit durch die Gemeinde und sollen den Organisationen eine gewisse Grundfinanzierung für ihre Aktivitäten sichern.

Die Gemeinde erinnert die kommunalen Organisationen deshalb daran, dass sie einen Antrag um Unterstützungsleistungen aus dem ordentlichen Gemeindebudget 2024 für jährlich wiederkehrende Beiträge im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» bis spätestens 31. Mai 2023 schriftlich und begründet zusammen mit dem aktuellen Vereinsbudget und der letzten Jahresrechnung an die Gemeindeverwaltung Oberwil, Fachabteilung Anlässe, Vereine, Freizeit, einreichen können.

Entscheidung über Gemeindebeiträge

Der Gemeinderat entscheidet jeweils über die Aufnahme und die Höhe der Beiträge aufgrund der eingegangenen Gesuche.

Die Beiträge sind zweckgebunden, das bedeutet, die Organisationen werden auf den Wegfall des Automatismus bei der Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ohne konkrete Zweckbestimmung hingewiesen.

Einmal gesprochene Unterstützungsbeiträge stellen zudem kein Präjudiz für zukünftige Ansprüche dar, und die Gesuche müssen folglich jährlich neu eingereicht werden.

Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Amoklauf Graz
Donald Trump USA
774 Interaktionen
Experten alarmiert

MEHR OBERWIL (BL)

Alpnach
1 Interaktionen
Gemeinde
Gemeinde
Gemeinde
3 Interaktionen
Gemeinde

MEHR AUS BASELLAND

Franken Geldscheine Automat Farben
Binningen
Tram Baselland
3 Interaktionen
1 Kilometer lang
Neubau Gemeindehaus Oberwil
1 Interaktionen
Oberwil BL